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Bensen


blauer Rüde - wurde als erster geboren - 15:20 Uhr - 365 Gramm.

*06.10.2009
-obligate prcdPRA Pattern A
-beidseitig normal hörend
-vollzahniges Scherengebiss


Bensen, der ruhige, verschmuste und liebenswerte Kerl lebt in der schönen Schweiz und wird sehr oft mit seinem Halbbruder A.J. die Schweizer Berge erkunden.
Bensen, bleib so wie du bist frei, offen und freundlich!

Abbildung: Bensen der nette Schweizer:-) -



Bensen News


August 2010


......Bensen hat mittlerweile den in der Schweiz obligatorischen Sachkundenachweis abgeschlossen und mit Bravour bestanden. Beide Hundeinstruktoren sind von ihm begeistert, vor allem von seinem Selbstvertrauen und seiner Selbstsicherheit. Die Hundeinstruktoren selbst sind wirklich klasse und haben als Diensthundeführer und –ausbilder beim Militär und der Polizei auch eine enorme Erfahrung und Sachkenntnis. Beide haben ausserdem auch mehrere Jahre lang Lawinen- und Katastrophenhunde ausgebildet. Den Sachkundenachweis habe ich als sehr interessant und lehrreich empfunden. Er besteht aus drei Lektionen Theorie und 5 Lektionen Praxis inklusive Wesensbeurteilung. In der Theorie werden vor allem allgemeine Fakten thematisiert: Rechte, Pflichten, Ernährung, Impfungen, rechtliche Situation usw. Die Praxisübungen bestehen dann aus diversen Alltagssituationen, welche die Hunde meistern sollten. Bei der Praxis wird beurteilt, wie das Verhalten des Hundes in diesen Situationen ist als auch, ob der Halter in Lage ist, einen Hund zu führen. Beurteilt für den Sachkundenachweis werden nicht nur der Hund, sondern auch der Halter. Als Bestanden gilt der Test, wenn sowohl dem Hund als auch dem Halter der Sachkundenachweis ausgestellt werden. Meiner Meinung nach ist der Sachkundenachweis eine gute Sache, aber er ersetzt die Hundeschule auf keinen Fall......
Es läuft also sehr viel im Moment. Aber man hat ja schliesslich keinen ACD um Müssiggang zu schieben.

Viele Grüsse aus der Schweiz und alles
Gute speziell den Babies

Bensen und Fabian


Zur besseren Verständigung:

Gemäss der Schweiz. Tierschutzverordnung vom 1. September 2008 (TSchV Art. 68) müssen Ersthundehalter sowie alle Personen, die nach dem 1. September 2008 einen neuen Hund übernehmen, eine Ausbildung absolvieren, um den sogenannten „Sachkundenachweis“ zu erlangen. Wer noch nie einen Hund hatte, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs besuchen. Nach der Übernahme muss innerhalb eines Jahres ein Praxiskurs besucht werden. Wer schon einen Hund hat oder bereits früher einen Hund besass, muss nur den Praxiskurs besuchen. Dieser Kurs muss allerdings mit jedem neuen Tier besucht werden.

Unser Fazit:
Die Schweizer sind hier mal wieder ein gutes Vorbild! Wir sind der Meinung, dass so ein Test auch hier in Deutschland eingeführt werden müsste!




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